10. Oktober 2017

OLG Oldenburg: „gebraucht wie gesehen“ ist kein umfassender Mängelgewährleistungsausschluss

Zum Originallink: http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/gebrauchtwagenkauf—gekauft-wie-gesehen-158462.html Gebrauchtwagenkauf – „gekauft wie gesehen“ Bei einem Gebrauchtwagenkauf nutzen die Beteiligten häufig bestimmte Formulierungen, um die Haftung des Verkäufers für Mängel des Wagens […]
29. Januar 2019

Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers

Der Gebrauchtwagenhändler soll mehr Sicherheit bieten. Doch gibt es eine Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers? Das Problem: Ein Gebrauchtwagenhändler kauft ein Fahrzeug an. Der Verkäufer war selbst nicht […]