Unser Angebot rund um Vorsorgevollmacht und der VorsorgeAnwalt e.V.
Unser Angebot rund um Vorsorgevollmacht und den VorsorgeAnwalt e.V. nimmt Herr Rechtsanwalt Sebastian Krieger wahr.
Die Vorsorgevollmacht: Später ist vielleicht zu spät!
Die Vorsorgevollmacht gehört zu einem selbstbestimmten Leben bis zum Schluss. Sie dient der Vorsorge für den katastrophalen Fall, dass Sie Ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen können. Ob Unfall, schwere Krankheit oder Demenz im Alter, wir alle müssen damit rechnen, dass wir eines Tages auf fremde Hilfe angewiesen sind. Das lässt sich mit einer Vorsorgevollmacht regeln.
Wir Vorsorgeanwälte wissen worauf es dabei ankommt. Wichtig ist zunächst, dass Sie dieses Thema frühzeitig angehen und Ihre Vorstellungen rechtlich wirksam regeln. Worauf es bei einer Vorsorgevollmacht ankommt, möchten wir Ihnen in einem kurzen Video zeigen. Das Erklärvideo wurde vom Verein VorsorgeAnwalt e.V. erstellt, bei dem auch unsere Kanzlei mitarbeitet.
Siehe Video zu Vorsorgevollmacht.
Vorsorgeanwalt
Vielleicht haben Sie Personen in Ihrem Umfeld, denen Sie Ihr Wohl in einem solchen Fall anvertrauen wollen und können. Sollte das nicht der Fall sein, oder sollten Sie für diese Person Unterstützung wollen, stehen wir Ihnen als Vorsorgeanwälte zur Verfügung.
Ohne eine Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht im Falle des Falles einen Betreuer. Dabei handelt es sich um Rechtsanwälte, die sehr gut in der Lage sind Ihre Angelegenheiten rechtlich korrekt zu organisieren.
Allerdings sind wir der Meinung, dass eine gute Versorgung mehr umfassen sollte. Ein gerichtlich bestellter Betreuer kennt Sie im Normalfall nicht. Er kann sich nur schwer ein Bild Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Vorlieben und Abneigungen, Ihrer Interessen und Wünsche machen. Schließlich ist der Betreuungsfall bereits eingetreten, wenn er mit seiner Tätigkeit beginnt und eine Rücksprache mit Ihnen vielleicht nicht mehr möglich. Ohne diese Kenntnis hat er aber nur sehr begrenzt die Möglichkeit Ihnen und Ihrer Persönlichkeit gerecht zu werden.
Vorsorgeanwälte bemühen sich Sie kennen zu lernen. Hierfür treffen wir Sie vor Errichtung der Vollmacht mehrmals und sprechen mit Ihnen über die Dinge, die Ihnen wichtig sind. Dieses Bild verändern wir stetig, so wie auch Sie sich verändern. Regelmäßig, in aller Regel jährlich, treffen wir uns mit Ihnen und fragen nach, was für Veränderungen sich in Ihrem Leben ergeben haben und wie sich das auf den Vorsorgefall auswirkt.
Auf diese Weise können Sie Ihr Leben so führen wie Sie es sich vorstellen und zwar auch dann, wenn Sie es nicht mehr selbst verwirklichen können.
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