Unser Angebot im Darlehens- und Kreditsicherungsrecht

Unser Angebot im Darlehens- und Kreditsicherungsrecht wird durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Krieger wahrgenommen.

Darlehensverträge sind vielfältig. Sie dienen der Unterstützung vieler verschieder Zwecke. Diese Unterstützung gewähren meist Kreditinstitute. Banken aber sind auf Profit ausgerichtete Unternehmen. Auch verpflichtet der Gesetzgeber sie ein Darlehen nur dejenigen zu gewähren, der ausreichend Sicherheiten anbietet. Unser Angebot im Darlehens- und Kreditsicherungsrecht ist dementsprechend umfangreich und umfassend.

Darlehensverträge

Darlehensverträge, die Ihnen von Kreditinstituten oder anderen angeboten werden, prüfen wir auf ihre Wirksamkeit und erläutern Ihnen Unklarheiten. Sollten Sie beabsichtigen jemandem ein Darlehen zu gewähren oder ein Darlehen von jemandem zu nehmen, entwerfen wir den Vertrag nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen unter Beachtung der Grenzen des gesetzlich Zulässigen.

Kreditsicherungsrecht
Begründung

Ein Darlehensvertrag ist eine Vereinbarung, die weit in die Zukunft reichen kann. Niemand kann wirklich voraussehen, ob der Darlehensnehmer es wie erwartet zurückbezahlen wird. Um sich hier gegen böse Überraschungen abzusichern kann man sich Sicherungsrechte einräumen lassen. Hier kommen Sicherungsübereignungen, Hypotheken oder, im Wirtschaftleben, einfache oder verlängerte Eigentumsvorbehalte in Betracht. Banken tun dies stets, da sie andernfalls schon gar keine Kredite vergeben dürfen. Sollten Sie Fragen zu Sicherungsvereinbarungen haben, stehen wir Ihnen ebenso zur Verfügung.

Auch wenn Sie selbst größere Darlehen vergeben, sollten Sie über eine geeignete Absicherung nachdenken. Im Falle des Falles können Sie damit anderen Gläubigern den Zugriff auf die Vermögenswerte Ihres Darlehensnehmers verwehren. Bei Darlehen an Familienmitglieder kann das Vermögen dann in der Familie gehalten werden und es geht nicht an Fremde. Entsprechende Abreden erstellen wir für Sie.

Sicherungen kann nicht nur der Darlehensnehmer stellen. Auch Dritte können sich hierzu wirksam verpflichten, etwa durch Übernahme eine Bürgschaft. Bei Fragen und Problemen in diesem Bereich stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Verwertung

Die Verwertung von Kreditsicherungsrechten ist aber an Voraussetzungen gebunden. Diese sind teils gesetzlich vorgeschrieben, können sich aber auch aus der sogenannten Sicherungsabrede, ergeben. Ob vereinbarte Voraussetzungen zulässig sind prüfen wir ebenso wie die Erfüllung dieser Voraussetzungen. Dies ist für den Sicherungsgeber ebenso von Bedeutung wie für den Sicherungsnehmer.

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