Unser Angebot im Arbeitsrecht

Unser Angebot im Arbeitsrecht wird durch Frau Rechtsanwältin Krieger-Komm wahrgenommen.

Rechtsanwältin Daniela Krieger-Komm

Die Arbeitsstelle sichert nicht nur das Einkommen. Sie ist, schon rein zeitlich, wesentlicher Teil unseres Lebens. Die große Bedeutung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer macht Arbeitsverhältnisse zu einem großen Feld in der Juristerei. Die verschiedenen Regelungsebenen Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und individueller Arbeitsvertrag machen dieses Rechtsgebiet für den juristischen Laien noch unübersichtlicher. Die Beratung und Vertretung unter Einbeziehung der Bedeutung der Materie und all ihrer Rechtsgrundlagen stellt unser Angebot im Arbeitsrecht dar.

Dabei geht es um sämtliche Aspekte eines Arbeitsverhältnisses, von der Stellenausschreibung bis zu nachvertraglichen Pflichten.

Begründung des Arbeitsverhältnisses

So schneidern wir Ihre Arbeitsverträge im Rahmen des rechtlich möglichen auf Ihre Gegebenheiten und Anforderungen zu. Standardverträge können diese nicht immer optimal abbilden. Dies ist besonders für Arbeitgeber interessant bei denen Verhältnisse und Interessanlage in mehreren Fällen gleich sind.

Spiegelbildlich besteht ein Interesse von potentiellen Mitarbeitern einen Vertrag prüfen zu lassen der ihnen von einem Arbeitgeber angeboten wird. Arbeitsvertragsklauseln die Sie stören können sie zum Beispiel dann akzeptieren, wenn Sie wissen, dass diese ohnehin unwirksam sind.

Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Bestehen Unsicherheiten über die Bedeutung einer Vertragsklausel beraten wir Sie gerne. Dies kann helfen sich bei aufkommenden Problemen von vornherein richtig zu positionieren. Ein Streit, der ansonsten nur unnötig Zeit, Geld und Nerven kostet, kann vielleicht vermieden werden.

Selbstverständlich hängt dies aber auch von der Einsicht der Gegenseite ab. Kann ein Streit nicht vermieden werden, führen wir ihn für Sie. Dabei kann es um offene Lohnforderungen gehen, aber etwa auch um den Urlaub. Auch bei anderen Themen wie zum Beispiel bei Krankheit oder Versetzung stehen wir an Ihrer Seite.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Wunsch auf ein Ende des Arbeitsvertrages kann viele Gründe haben. Besonders, wenn man als Arbeitgeber kündigen möchte, kann man einige Regeln zu beachten haben. So kann zu überlegen sein, ob ein gesetzlich anerkannter Grund für eine ordentliche Kündigung gegeben ist.

Wenn der Vertragspartner gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat, kann aber auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Dies gilt für den Arbeitgeber  genauso wie für Arbeitnehmer. Eine fristlose Kündigung setzt aber voraus, dass dem Kündigenden ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die es zu kennen gilt.

Nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Ist der Arbeitsvertrag wirksam beendet kann die Abwicklung Probleme schaffen. So kann etwa die Frage zu klären sein, wie mit einem noch nicht ausgeglichenen Weiterbildungskredit des Arbeitgebers umzugehen ist. Auch in dieser Phase stehen wir Ihnen mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Zu Urteilen aus dem Bereich des Arbeitsrechts