Unser Angebot für den Erbfall und den Vorsorgefall

Unser Angebot für den Erbfall und den Vorsorgefall wird durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Krieger wahrgenommen.

Im Erbrecht gibt es zwei Ausgangspunkte. Der erste Ausgangspunkt ist die Planung und Festlegung des Nachlasses durch den späteren Erblasser selbst. Der zweite Ausgangspunkt ist der Umgang von Erben, Enterbten und Vermächtnisnehmern mit den Festlegungen des Erblassers oder mit dem Umstand, dass keine letztwillige Verfügung vorliegt.

Gesetzliches Erbrecht

Für den Fall, dass keine letztwillige Verfügung vorliegt, hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen.  Sie verteilen das Vermögen nach dem Grad der Verwandtschaft. Dabei wird aber natürlich auch der Ehegatte berücksichtigt. Dessen Anteil hängt davon ab in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben.

Gerne legen wir Ihnen die gesetzlichen Regeln dar, damit Sie prüfen können, ob dies Ihren Wünschen entspricht. Sollte das nicht der Fall sein können Sie mit Hilfe einer letztwilligen Verfügung von den gesetzlichen Regeln abweichen. Dies aber hat seine Grenzen über die wir Sie informieren.

Letztwillige Verfügungen

Das Testament ist die wohl bekannteste Form einer letztwilligen Verfügung.  Möchte man zusammen mit einem anderen verfügen, steht neben dem gemeinsamen Testament noch der Erbvertrag zur Verfügung.

Vorteil einer selbstgewählten Lösung  ist, dass sie hilft Streitigkeiten unter den Nachkommen vorzubeugen. Durch eine letztwillige Verfügung geben Sie Ihren Erben zu verstehen, dass die darin formulierte Lösung Ihrem Willen entspricht und nicht dem Umstand entspringt, dass Sie sich keine Gedanken gemacht haben. Dies steigert die Akzeptanz. In Fällen in denen die Befürchtung besteht, dass die Erben streiten könnten, sollte daher ein Testament daher auch dann erstellt werden, wenn die gesetzliche Regelung die für Sie richtige ist. Es reicht dann die Festlegung, dass die gesetzlichen Regelungen gelten sollen, die zum Zeitpunkt der Testamentserstellung galten.

Für den Fall, dass Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen, stehen verschiedene Werkzeuge zur Verfügung. Dazu zählen etwa das Vermächtnis, die Vor- und Nacherbschaft oder das Berliner Testament. Die für Sie geeigneten Instrumente stellen wir Ihnen vor.

Streitigkeiten

Kommt es nach einem Erbfall zum Streitfall vertreten wir Sie als (Mit-) Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte. Angesichts der oftmals engen persönlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten ist die Einschaltung der Gerichte dabei oft nicht der passende Weg. Soweit möglich und gewünscht ziehen wir es vor eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Einen Link zu Urteilen im Erbrecht finden sie hier.