Unser Angebot im Baurecht
Unser Angebot im Baurecht umfasst neben dem öffentlichen und privaten Baurecht auch das Architektenrecht und wird von Herrn Rechtsanwalt Sebastian Krieger wahrgenommen.
Das öffentliche Recht
Hier gibt es von der Bundesebene über Regelungen des Freistaates Bayern bis hin zu Bestimmungen Ihrer Gemeinde eine Vielzahl von Rechtsquellen, die Ihr Recht auf freie Nutzung Ihres Eigentums einschränken. Dabei unterstützen wir Sie bei Unklarheiten und Streitigkeiten sowohl im Baugenehmigungsverfahren als auch im Umgang mit Beseitigungsanordnungen. Das öffentliche Baurecht gibt Ihnen aber auch Einfluss auf Bauvorhaben von Nachbarn. Bei der Wahrung dieser Rechte stehen wir Ihnen genauso zur Seite wie bei der Abwehr unberechtiger Forderungen von Nachbarn.
Beim privaten Baurecht und dem Architektenrecht
geht es um die Rechte und Pflichten zwischen Bauherren und bauausführenden Unternehmen bzw. seinem Architekten. Hier können wir Sie in allen Phasen unterstützen. Das fängt an bei der Vertragsgestaltung, die schriftlich erfolgen sollte. In Frage kommen Verträge des Bauherren mit Generalunternehmern oder einzelnen Handwerkern aber auch Verträge mit Subunternehmern mit und ohne VOB/B und dem Architektenvertrag.
Neben dem Vertragsverhältnis zwischen Bauherren und Architekten können aber auch Verträge mit anderen Ingenieuren problematisch sein, die etwa mit der Prüfung von Untergrund oder Baustoffen beauftragt werden. Auch hier kann es zu Honorarforderungen kommen, die nicht beglichen werden oder zu Ansprüchen aus Mängelhaftung. Gerade im Bereich des Honorarrechts besteht nach Entscheidungen des EuGH zur Wirksamkeit der HOAI auch heute noch einige Rechtsunsicherheit.
Auch die beste Vorbereitung kann nicht immer verhindern, dass es zum Streit kommt. Dies schon weil Bauvorhaben sehr vielschichtig und komplex sein können. Kommt es zum Streitfall stehen wir Ihnen bei. Dies wenn Sie Ihre Leistung nicht vergütet erhalten haben oder wenn das Ergebnis nicht so ist, wie Sie es sich vorstellten.
Dabei ist der Bauprozess nicht immer das richtige Mittel der Wahl. Die Bearbeitungszeiten der Gerichte sind in Bausachen erheblich. Wo angebracht, versuchen wir daher eine andere Lösung zu finden. Hier sind etwa das Schiedsverfahren in Form des Schiedsgerichts oder eines Schiedsgutachtens mögliche Alternativen.
Zu unserer Urteilssammlung zum Baurecht
Zu unserer Urteilssammlung im Architekten und Ingenieursrecht