Unser Angebot im Mietrecht

Unser Angebot im Mietrecht wird durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Krieger wahrgenommen.

Mit dem Mietrecht ist auf der einen oder anderen Seite jeder befasst. Die Wohnung hat als Lebensmittelpunkt des Mieters auf der einen Seite und als wertvolles Gut des Vermieters auf der anderen Seite einen besonderen Stellenwert. Folge ist ein hier zum einen besonders dichtes gesetzgeberisches Regelwerk. Zum anderen gründen sich in Mietverhältnissen besonders viele Rechtsstreitigkeiten. Die sich daraus ergebende Rechtssprechungspraxis muss bekannt sein. Bedarf nach juristischer Begleitung kann sich in allen Phasen eines Mietverhältnisses ergeben.

Begründung eines Mietverhältnisses

So schneidern wir Ihre Mietverträge im Rahmen des rechtlich möglichen auf Ihre Gegebenheiten und Wünsche zu. Standardverträge können diese nicht immer optimal abbilden. Dies ist besonders für Vermieter interessant bei denen Verhältnisse und Interessanlage in mehreren Fällen gleich sind.

Spiegelbildlich besteht ein Interesse von potentiellen Mietern einen Vertrag prüfen zu lassen der ihnen von einem Vermieter angeboten wird. Mietvertragsklauseln die Sie stören können sie zum Beispiel dann akzeptieren, wenn Sie wissen, dass diese ohnehin unwirksam sind.

Durchführung eines Mietverhältnisses

Bestehen Unsicherheiten über die Bedeutung einer Mietvertragsklausel beraten wir Sie gerne. Dies kann helfen sich bei aufkommenden Problemen von vornherein richtig zu positionieren. Ein Streit, der ansonsten nur unnötig Zeit, Geld und Nerven kostet, kann vielleicht vermieden werden.

Selbstverständlich hängt dies aber auch von der Einsicht der Gegenseite ab. Kann ein Streit nicht vermieden werden, führen wir ihn für Sie. Dabei kann es um offene Mietforderungen gehen, aber auch um das Recht Miete zurückzuhalten. Auch bei anderen Themen wie etwa der Nebenkostenabrechnung und der Mieterhöhung stehen wir an Ihrer Seite.

Beendigung des Mietverhältnisses

Der Wunsch auf ein Ende des Mietvertrages kann viele Gründe haben. Besonders, wenn man als Vermieter kündigen möchte, hat man einige Regeln zu beachten. So ist zu überlegen, ob ein gesetzlich anerkannter Grund für eine ordentliche Kündigung gegeben ist.

Wenn der Vertragspartner gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag verstoßen hat, kann aber auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Dies gilt für den Vermieter genauso wie für den Mieter. Eine fristlose Kündigung setzt aber voraus, dass dem Kündigenden ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die bekannt sein muss.

Räumung

Ist der Mietvertrag wirksam beendet, müsste der Mieter ausziehen. Allerdings tut er das nicht immer. In diesem Fall hilft nur die Räumungsklage. Dabei, und bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche für die Zeit in der der Mieter ohne Berechtigung in der Wohnung bleibt, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Auf der anderen Seite kann für einen Mieter auch nach Beendigung des Vertrages ein Recht bestehen in einer Wohnung zu bleiben. Dies prüfen wir für Sie und unterstützen Sie in der Abwehr unbegründeten Räumungsverlangens.

Zu Urteilen zum Mietrecht