ECLI:DE:BGH:2016:210616UVIZR475.15.0 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 475/15 Verkündet am: 21. Juni 2016 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja […]
Krippenplätze sind zwar heiß begehrt, doch kann man trotzdem einen Platz aufgeben wollen. Egal ob die Eingewöhnung nicht klappt, man umzieht oder einfach eine günstigere Möglichkeit […]
AGB: Keine Abnahme durch vom Bauträger beauftragte Person. Unternehmer kann sich nicht aussuchen wer seine Leistung überprüfen soll. Der Fall: Es geht hier um ein größeres […]
Betretungsrecht des Architekten nach Ende des Auftrages. Allgemeine Geschäftsbedingung in Architektenvertrag nichtig. Der Fall: Ein Immobilienbesitzer hatte sein selbst genutztes Wohnhaus umbauen lassen. Dabei ist […]