Kündigungsfrist bei Kinderbetreuung

Krippenplätze sind zwar heiß begehrt, doch kann man trotzdem einen Platz aufgeben wollen. Egal ob die Eingewöhnung nicht klappt, man umzieht oder einfach eine günstigere Möglichkeit gefunden hat. Möchte man aus dem Vertrag raus, kann man ihn kündigen. Im Vertrag kann aber vereinbart sein, dass die Kündigung erst nach einer gewissen Zeit wirksam wird. Dies ist grundsätzlich auch in Orndung. Eine Kündigungsfrist von sechs Monaten ist aber, so das Amtsgericht in München, zu lang.

Tipp: Sind Sie in der Situation einen Platz aufgeben zu wollen oder zu müssen und haben Sie eine so lange Frist in Ihrem Vertrag, können Sie nun ohne jede Frist kündigen. Die Folge des Urteils ist nicht, dass eine verkürzte Frist gilt. Es gilt vielmehr gar keine Frist mehr.

Zur Pressemitteilung des Amtsgerichts: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2018/89.php