Verwenden eines PKW durch Stehenlassen?

Verwenden eines PKW durch Stehenlassen?  Verwenden liegt vor, bei Verwendung eines Fahrzeugs entsprechend seiner gewöhnlichen Funktion.

Der Fall:

Jemand stellte sein Auto in seiner Garage  ab und ließ es dort stehen. So konnte es niemand sehen als das Auto plötzlich und ganz von allein zu brennen begann. Ein Kabelbrand hatte sich ausgeweitet. Es steckte zuerst die Garage in Brand und später griff das Feuer auf das Wohnhaus über. Ob dabei jemand zu Schaden kam, wissen wir nicht.

Jedenfalls war der Eigentümer des Hauses gut versichert und so bekam er den Schaden erstattet. Die Gebäudeversicherung aber war der Meinung den Schaden gar nicht tragen zu müssen. Schließlich war der Brand von dem Auto ausgegangen und der Wagen war bei einer KFZ Versicherung versichert. So verlangte die Gebäudeversicherung von der Fahrzeugversicherung den Ausgleich des übernommenen Schadens.

Die Entscheidung:

Der Fall machte seinen Weg durch die Instanzen der spanischen Justiz. Nach spanischem Recht haftet die KFZ-Versicherung für alle Schäden, die sich aus der Verwendung eines Fahrzeugs ergeben, aber gibt es ein Verwenden eines PKW durch Stehenlassen? Dem Tribunal Supremo, Spaniens Oberster Gerichtshof, stellte sich die Frage wie das Europarecht den Begriff der Verwendung hier beeinflusst.

Das Europarecht tritt hier in Form der Richtlinie 2009/103 auf die Bühne. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten in ihrem nationalen Recht eine Versicherungspflicht für PKW zu schaffen um Schäden abzusichern, die bei der Nutzung enststehen. Diese nationalen Regeln müssen so angewendet werden, dass sie die Vorgaben aus Brüssel erfüllen.

Nun ist es so, dass jede Formulierung eines Gesetzes für den Anwender einen Spielraum offen lässt. Dieser Spielraum wird durch die Regeln der Auslegung bestimmt. Wenn eine konkrete Entscheidung sich in diesem Rahmen hält ist sie in Ordnung. Die europarechtlichen Vorgaben kommen bei der Auslegung zum Tragen. Gibt es eine europarechtskonforme Auslegung eines Gesetzes dann muss diese gewählt werden, wenn es zu dem Gesetz zwingendes Europarecht gibt. Die Ric htlinie 2009/103 stellt zwingendes Europarecht dar. Die Frage war also, ob das Abstellen des Autos „Nutzung“ im Sinne der Richtlinie ist.

Über die Auslegung des Europarechts darf allein der Europäische Gerichtshof entscheiden. Stolpert ein nationales Gericht also über eine solche Frage, dann muss es sie zum EuGH schicken. Daher hat das Tribunal Supremo genau das gemacht und den EuGH gefragt wie der Begriff des Verwendens auszulegen sei, und ob sich daraus ein Verwenden eines PKW durch Stehenlassen ergibt.

Der EuGH hat diese Frage unter dem Aktenzeichen C-100/18 beantwortet. Er sagte, dass jede Nutzung eines Autos die man als zweckgemäß bezeichnen kann davon umfasst ist. Zweck eines Autos ist aber nicht ohne Unterbrechung durch die Gegend zu fahren. Es gehört genauso dazu abgestellt zu werden und bereit zu stehen. Das Parken in der Garage ist daher Verwendung und die KFZ Versicherung muss für den Schaden aufkommen.

Ein Tipp:

Die Frage ist nicht nur für spanische Gerichte interessant. Natürlich ist auch das deutsche Recht richtlinienkonform auszulegen, so dass Ihnen das Problem auch hier begegnen kann, wenn eine Brandversicherung nicht einspringen sollte.

Auch bitten wir das nicht mit dem Begriff des „In Betrieb – Seins“ zu verwechseln. Dabei geht es nicht um die Haftung einer Versicherung sondern eines Unfallbeteilgten. Ein Urteil dazu finden Sie hier.

Kontaktieren Sie uns

Zum Urteil: