Kann ein Arbeitgeber einen Zwang zur Heimarbeit festlegen?

Heimarbeit kann für den Arbeitnehmer Segen und Fluch sein. Aber kann ein Arbeitgeber einen Zwang zur Heimarbeit festlegen?

Der Fall:

Von zu Hause aus arbeiten zu können ist für manche eine schöne Vorstellung und einige können die Vorteile auch genießen. Aber nicht für jeden ist das geeignet. Auf der anderen Seite bietet diese Art der Beschäftigung auch Arbeitgebern Vorteile. Einer dieser Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer daher die Weisung zur Telearbeit erteilt.

Dieser war davon nicht so begeistert und weigerte sich. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin den Vertrag. Er argumentierte so, dass der Arbeitnehmer die ihm zugewiesene Arbeit beharrlich verweigerte. Dies stellt einen anerkannten Grund für eine Kündigung dar. Allerdings muss dafür auch eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitnehmers bestanden haben. Ohne eine Pflicht kann es halt keine Pflichtverletzung geben. Kann ein Arbeitgeber einen Zwang zur Heimarbeit festlegen?

Das Urteil:

Ohne vertragliche Vereinbarung zur Änderung des Arbeitsortes kann die Anweisung des Arbeitgebers nur aufgrund des arbeitsvertraglichen Weisungsrechts gerechtfertigt sein. Es ist in § 106 der  Gewerbeordnung niedergelegt und in seinen Grenzen immer wieder streitg. Das Landesarbeitsgericht Berlin ist nun dem Schluss gekommen, dass es eine Änderung des Arbeitsortes nicht deckt.

Da die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig war, war die Weigerung des Arbeitnehmers gerechtfertigt, und die Kündigung unwirksam.

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Zur Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg: