Schützt allein hohes Alter vor einer Mietvertragskündigung?

Das Alter macht schon Probleme und das Recht hilft da manchmal. Aber Schützt allein hohes Alter vor einer Mietvertragskündigung?

Das Problem:

Im vorliegenden Fall haben Vermieter ihren Mietern wegen Eigenbedarfs gekündigt. Diese wohnten in der Wohnung seit 18 Jahren und waren zum Zeitpunkt der Kündigung 80 bzw. 83 Jahre alt. Sie wehrten sich gegen die Kündigung.

Nach ihrer Ansicht sei es Ihnen nicht mehr zumutbar in ihrem Alter noch umziehen zu müssen. Außerdem waren sie gesundheitlich beeinträchtigt und könnten diese Aufgabe nicht mehr meinstern. Aufgrund der 18-jährigen Mietdauer seien Sie an ihrem Wohnort tief verwurzelt. Es würde ihnen unzumitbar schwer fallen sich andernorts einzugewöhnen. Schließlich verfügten Sie nicht über die finanziellen Mitteln um sich anderenorts eine Wohnung zu suchen.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren die Mieter bereits 84 bzw. 87 Jahre alt. Dem Gericht ging es um die Frage: Schützt allein hohes Alter vor einer Mietvertragskündigung?

Die Entscheidung:

Das Landgericht Berlin beschäftigte sich mit der Sache unter dem Aktenzeichen 67 S 345/18. Allerdings beschäftigte es sich weder mit dem finanziellen Problem der Mieter, noch mit deren gesundheitlichen Problemen. Es war der Meinung, dass unabhängig von den konkreten Umständen, der Verlust der Wohnung für Menschen hohen Alters eine „Härte“ im Sinne des §§ 574 sich Abs. 1 S. 1 BGB bedeute. Zumindest wenn man ein Alter von Mitte achtzig erreicht hat, genießt man nach Ansicht des Landgerichts Berlin also besonderen mietrechtichen Schutuz. Ob das bereits ab Mitte siebzig, oder erst ab achtzig der Fall ist, hat das Gericht aber nicht kund getan.

Eine vorzunehmende Interessenabwägung könne, so das Landgericht Berlin, nur dann zugunsten des Vermieters ausfallen, wenn sich die Mieter eine Pflichtverletzung haben zu Schulden kommen lassen. Ohne eine solche aber nur dann, wenn das Interesse des Vermieters ein gewöhnliches berechtigtes Interesse übersteigt und sein Interesse an der Kündigung dieser als geradezu notwendig erscheinen lassen.

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Zur Pressemitteilung des Landgerichts Berlin.