Schadenersatzanspruch gegen den Erben wegen Straftat des Erblassers?

Das Erbe umfasst fast alles. Gibt es also einen Schadenersatzanspruch gegen den Erben wegen Straftat des Erblassers?

Der Fall:

Vor dem Verwaltungsgericht Aachen kam es zu einem Prozess in dem der Kläger sich dagegen wehren wollte an die Beihilfe für Beamte den Betrag von € 70.000,00 zu zahlen. Das Geld wurde von der Beihilfe vom Kläger zurückgefordert, obwohl es gar nicht an ihn ausgezahlt worden war.

Es hatte sich herausgestellt, dass die Beihilfe das Geld aufgrund gefälschter Unterlagen an den Vater des Klägers ausbezahlt hatte. Jemand (wer ist noch nicht rechtskräftig klargestellt) hatte Krankenhausrechnungen eingereicht obwohl der Vater gar nicht im Krankenhaus gewesen war. Die Rechnungen waren schlicht gefälscht. Auch unklar ist, wo das Geld geblieben ist, ob derjenige, der nun zahlen soll, diesen Betrag je gesehen hatte.

Das Urteil:

Das Verwaltungsgericht stellte aber klar, dass man als Erbe die Rechte und Verpflichtungen des Erblassers übernimmt, und zwar so, wie dieser sie zu fordern / zu erfüllen hatte. Vielleicht hat der Kläger von den Vorgängen gar nichts gewusst. Helfen tut ihm das aber nicht. Da er die Verpflichtung vom Vater geerbt hat, tritt er nicht nur bezüglich der Forderung an dessen Stelle, sondern auch bezüglich der Kenntnisse seines Vaters. Da dieser von den Betrügerreien wusste, wird so getan als hätte auch der Sohn davon gewusst.

Ein Tipp:

Wenn der Erbe vom Anfall der Erbschaft selbst, und seinem Erbrecht Kenntnis erlangt, kann er sich sechs Wochen lang einen Überblick über die Verhältnisse des Erblassers verschaffen. Spätestens dann muss er die Erbschaft ausschlagen. Tut er dies nicht, wird er Erbe und haftet für Schulden des Erblassers, die er vielleicht gar nicht kennt. Zwar gibt es für einen solchen Fall Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung. Ob aber deren Voraussetzungen vorliegen ist das Risiko des Erben und sie sind in jedem Fall mit Ärger und zeitlichem und vielleicht auch finanziellem Aufwand verbunden.

Von daher gilt hier vielleicht mehr als bei vielem Anderem: Drum prüfe wer sich ewig bindet.

Sollten die Vermögensverhältnisse unübersichtlich sein, sollte man hier über professionelle Hilfe nachdenken.

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Zur Pressemitteilung des Gerichts: