Wegfall des Eigenbedarfs wegen Einzugs in eine andere Mietwohnung
Jetzt hast ja was – da brauchst des ned – Wegfall des Eigenbedarfs wegen Einzugs in eine andere Mietwohnung? Ist die Kündigung dann hinfällig?
Der Fall:
Eine Münchener Wohnung, die im Miteigentum mehrerer Personen stand, war vermietet. Eine der Eigentümerinnen war bislang Schülerin. Nach dem Abitur wollte sie, ausgerechnet in München, ein Studium beginnen. Da sie bislang woanders wohnte, kündigten die Vermieter den Vertrag wegen Eigenbedarfs.
Danach zog sich das mit dem Auszug aber hin. Die Wohnung war zum Studienbeginn nicht frei. Die Studentin fand aber eine andere Wohnung und zog dort ein. Für die Mieterin war damit der Eigenbedarf weggefallen und so wollte sie gar nicht mehr ausziehen.
Allerdings wollte und konnte die Miteigentümerin dort nicht auf Dauer bleiben. Ihr Mietvertrag war befristet und so war klar, dass sie dort würde ausziehen müssen. Für Mieterin und Vermieterin stellt sich die Frage nach einem Wegfall des Eigenbedarfs wegen Einzugs in eine andere Mietwohnung.
Das Urteil:
Das Landgericht München hat es gesprochen und die Sache unter dem Zeichen 14 S 15871/18 geführt. Es hat das abweisende Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und der Klage stattgegeben.
Demnach kommt es auf die Absicht der Vermieterin an. Solange ein Vermieter den Willen zur Wohnnutzung ihres Eigentums nicht aufgibt besteht der Eigenbedarf fort und das reicht. Dabei ist die Befristung des anderen Mietvertrages ein Zeichen für das Fortbestehen des Selbstnutzungswillens.
Ein Tipp:
Wichtig ist hier gewesen, dass die Vermieterin dem Gericht darlegen konnte, dass sie den Willen zur Selbstnutzung nie aufgegeben hatte. Vermutlich war die Befristung des Mietvertrages nicht mit Blick auf die Kündigung vereinbart worden und hier ein Glücksfall für die Klägerin. Sollten Sie in diese Situation kommen, dann dokumentieren Sie gegenüber Ihren Mietern, dass der Wille zur Eigennutzung bestehen bleibt.
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