VOB Setzung von Einzelfristen.

VOB Setzung von Einzelfristen. Säumnis einseitiger Einzelfristen kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

 

Der Fall:

Ein Trockenbauer hatte einen Auftrag nach VOB erhalten. Er sollte zu einem bestimmten Termin anfangen und nach einer bestimmten Anzahl an Werktagen fertig sein.

Zwar konnte der Trockenbauer nicht rechtzeitig anfangen, weil Vorgewerke nicht fertig waren. Er selbst trieb das Projekt auch nicht gerade mit Elan voran. Als der Bauherr ihm nämlich mitteilte, dass er anfangen könne, ließ er sich erst nach erneuter Aufforderung blicken. Später hörte er mehrmals wieder auf, wobei er teils spät eine Behinderung anzeigte, teils gar nicht.

Insgesamt musste der Bauherr den Trockenbauer sechsmal schriftlich auffordern den Bau zu fördern und mahnte die Einhaltung der vereinbarten Fertigstellungsfrist an. Dabei drohte er auch die Kündigung an und setzte vertraglich gar nicht vereinbarte Zwischenfristen für einzelne Abschnitte. Das aber sorgte weder für die Fertigstellung innerhalb der vereinbarten Anzahl an Werktagen noch für die Einhaltung der Zwischenfristen.

Da der Bauherr schließlich zu dem Schluss kam, dass das mit der geplanten Fertigstellung nichts mehr werden würde, kündigte er den Vertrag außerordentlich. Der Trockenbauer rechnete daraufhin ab. Er wollte das Geld das ihm im Falle einer ordentlichen Kündigung noch zugestanden hätte. Er war der Meinung, dass es keinen Grund gab, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigte.

Die Entscheidung:

In der Berufung war das OLG Celle, Aktenzeichen 14 U 149/20, zuständig. Es wies den Anspruch des Trockenbauers zurück. Dabei ging es unter anderem davon aus, dass der Trockenbauer die weiteren Verzögerungen zu vertreten hatte. Dessen Argumente warum die Schuld beim Bauherren lag überzeugten das Gericht nicht. Dies schon deshalb, weil der Kläger keine Behinderungsanzeigen machte oder die zu spät kamen.

Ein Auftraggeber, der an der Fähigkeit eines Handwerkers zur fristgerechten Fertigstellung begründete Zweifel hat kann diesem Einzelfristen setzen um sich so Klarheit zu verschaffen, ob das mit dem noch was wird. Es ist ihm nämlich nicht zumutbar abzuwarten bis ihm der gesamte Zeitplan durcheinandergerät, wenn sich das schon im Vorfeld ankündigt.

Ein Tipp:

Die VOB sehen strenge Regeln für Mitteilungspflichten vor. Machen Sie alles schriftlich und legen Sie Ihre Gründe für bestimmte Entscheidungen detailliert dar.

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Beitrag erstellt von RA Sebastian Krieger