Versicherungsschutz beim Parken vor der Garage

Wenn Sie in Ihrem Versicherungsvertrag für Ihr Auto vereinbart haben, dass Sie Ihr Auto nachts in einer Garage parken, dann ist Ihre Versicherungsprämie geringer. Sollten Sie vergessen das Auto in die Garage zu stellen und es wird gestohlen, kann die Versicherung die Zahlung kürzen. Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass eine Kürzung von 30% angemessen ist.

Zur Pressemitteilung: http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=898258&identifier=2048dbae1214ee6cb86cf3d4f3fdf21f