Unternehmer haftet auch bei Mangel durch Subunternehmer

Bauherr muss nicht auf Klärung der Schuld bei Mangel warten denn Unternehmer haftet auch bei Mangel durch Subunternehmer.

Der Fall:

Auf dem Bau ist es üblich, dass ein Auftragnehmer den Auftrag nicht selbst abarbeitet. Oft lässt er die gesamte Arbeit oder zumindest einen Teil davon von anderen Handwerkern erledigen. Bei großen Bauvorhaben kann das über mehrere Stufen gehen. Da können mehrstöckige Vertragsbeziehungen stehen.

Probleme kann es da geben, wenn was schief gelaufen ist. Wer dann für was verantwortlich war ist sowohl juristisch als auch rein tatsächlich oft nur schwer rauszufinden.

Ein solcher Fall führte zu einem Prozess dessen Ergebnis wir hier kurz darstellen wollen. Es ging zwar um ein Einfamilienhaus, also nicht um ein riesiges Projekt, aber auch da ist was schief gelaufen. So auch hier und zwar im Dach.

Der Bauherr forderte den Unternehmer mehrmals auf das Dach zu reparieren. Der aber reagierte nicht. Im Prozess sagte der, dass er noch dabei sein mit der Dachdeckerfirma zu klären, wer hier … gebaut hat. Bevor das nicht geklärt sei könne der Bauherr nichts verlangen.

Der wollte aber nicht warten und stattdessen € 27.800,00.

Die Entscheidung:

Sie stammt vom OLG Koblenz unter dem Aktenzeichen 5 U 132/17. Es hatte sich mit der Sache zu beschäftigen nachdem das Landgericht Koblenz den Unternehmer zur Zahlung verdonnert hatte und der das nicht hinnehmen wollte.

Der Unternehmer hätte sich die Kosten für die Berufung aber besser sparen sollen. Das OLG bestätigte nämlich das Urteil des Landgerichts. Der Bauherr müsse nicht abwarten bis die anderen beiden sich einig geworden sind und ein Urteil dazu vorliegt. Das kann immerhin Jahre dauern. Auch reicht es nicht aus, wenn der Unternehmer sagt er sei ja nachbesserungswillig. Das Gesetz verlangt die Nachbesserung innerhalbe einer angemessenen Frist, nicht die Angabe es machen zu wollen, aber….

Ein Unternehmer haftet auch bei Mangel durch Subunternehmer

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