Telefonanschluss muss bei Wohnungsübergabe nicht geprüft werden.
Telefonanschluss muss bei Wohnungsübergabe nicht geprüft werden. Mieter kann davon ausgehen, dass dieser funktioniert.
Der Fall:
Beim Einzug eines Mieters in seine neue Wohnung ist er mit seinem Vermieter durch die Wohnung gelaufen. Dabei haben die beiden den Zustand der Räumlichkeiten begutachtet, und zusammen mit den Zählerständen in ein Übergabeprotokoll aufgenommen.
Nachdem er die Wohnung übernommen hatte, richtete der neue sich in dieser ein. Dazu gehört natürlich auch das Anschließen von Telefon und Computer. Obwohl er einen Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen hatte, funktionierte die Technik nicht. Wie sich herausstellte, lag es an einem physischen Defekt im Haus. Um die Anlage nun zum Laufen zu bringen, musste ein Techniker anrücken. Die Frage war nur, wer diesen bezahlen sollte.
Der Mieter war in der Meinung, dies müsse der Vermieter übernehmen. Dieser aber sah das ganz anders. Im Vertrag stand nichts davon, dass der Anschluss an das Telefonnetz funktionieren müsse. Auch habe der Mieter akzeptiert, dass der nicht geht. Schließlich habe man sich die Wohnung vor der Übergabe an den Mieter ja gemeinsam angesehen und vorhandene Mängel dokumentiert. Dies sei der einzig richtige Zeitpunkt gewesen um den kaputten Anschluss zu monieren. Da der Mieter sich damals nicht beschwert hat, könne er jetzt nicht damit daherkommen. Nichtsdestotrotz verlangte er vom Mieter Nebenkosten für einen Anschluss.
Der Mieter sah das nicht ein und erhob Klage.
Die Entscheidung:
Das Amtsgericht gab der Klage statt. Der Vermieter wollte das nicht hinnehmen. Er legte Berufung ein. Das hierfür zuständig Landgericht Berlin behandelte die Sache unter dem Aktenzeichen 65 S 19 /20. Auch hier aber gewann der Mieter.
Das Landgericht stellte zunächst einmal fest, dass ein Telefonanschluss Teil des Mietvertrages war. Dies ließ sich schon aus der Nebenkostenabrechnung erkennen, in der der Vermieter Geld für die Bereitstellung eines Anschlusses verlangte. Das Fehlen im Übergabeprotokoll half dem Vermieter auch nichts. Ein Telefonanschluss muss bei Wohnungsübergabe nicht geprüft werden. Dies wäre nicht zumutbar.