Muss ein Makler Steuertipps geben?
Ein Immobilienmakler ist nicht nur verantwortlich Käufer und Verkäufer zusammenzubringen. Aber muss ein Makler Steuertipps geben?
Der Fall:
Im Jahre 2004 kaufte die Klägerin eine Immobilie. Im Jahre 2013 verkaufte sie das Anwesen wieder. Um einen Käufer zu finden hatte sie eine Immobilienmaklerin beauftragt. Immobilienmakler bringen aber nicht nur Verkäufer und Käufer zusammen. Sie unterstüzten ihre Kunden auch bei der Abwicklung der Käufe.
Leider aber wusste Maklerin nichts von der Spekulationsfrist des Einkommenssteuergesetzes. Diese beträgt 10 Jahre. Erst nach Ablauf dieser 10 Jahre kann eine Immobilie verkauft werden, ohne dass ein Verkäufer auf den Kaufpreis Einkommenssteuer bezahlen muss.
Die Steuer betrug hier € 48.000,00. Die Verkäuferin wollte die gezahlte Steuer von ihrer Immobilienmaklerin zurück haben. Aber muss ein Makler Steuertipps geben?
Das Urteil:
Nachdem die Verkäuferin schon vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht mit leeren Händen aus dem Gerichtssaal kam, wollte sie, dass sich der BGH die Sache mal ansieht. Das hat er unter dem Aktenzeichen I ZR 152/17 getan. Das Ergebnis war das den Parteien bereits bekannte.
Grund ist ganz einfach, dass ein Makler nunmal Makler ist. Für steuerrechtliche Beratung gibt es ja schließlich auch den Berufsstand des Steuerberaters. Solange sich ein Makler gegenüber seinem Kunden nicht extra dazu verpflichtet diesen auch steuerrechtlich zu begleiten, kann man davon auch nicht ausgehen.