Verspätung nach Panne wg Schraube auf Landebahn – Entschädigung?

Fluggäste haben Anspruch auf eine Entschädigung für Verspätungen, wenn diese nicht aufgrund höherer Gewalt entstand. Ist die Entschädigung bei Verspätung nach Panne wg Schraube auf Landebahn gegeben?
Der Fall:

Eine Schraube soll Dinge zusammenhalten. Hier aber hat sie was zerrissen. Nämlich den Reifen eines Passagierfliegers. Mit dem flog ein Passagier von Dublin nach Düsseldorf. An seinem Ziel kam er ca. dreieinhalb Stunden verspätet an, weil der Reifen erstmal ausgetauscht werden musste.

Die Fluggastrechteverordnung der EU sieht dafür eine Entschädigung vor, wenn, ja wenn die Ursache für die Fluglinie kein außergewöhnlicher nicht beherrschbarer Zustand war. Genau hierauf berief sich die Fluglinie gegenüber dem Passagier. Dieser wollte dem nicht folgen und klagte. Gibt es als Geld bei einer Verspätung nach Panne wg Schraube auf Landebahn?

Das Urteil:

Da für die Entscheidung des deutschen Gerichts die Auslegung von Europarecht entscheidend war, hat es den Fall dem EuGH vorgelegt. Der EuGH gab der Sache das Aktenzeichen C-501/17 und der Fluglinie Recht.

Dabei stellte es zunächst aber fest, dass es die Fluglinie ist, die in solchen Fällen immer in der Defensive ist. Sie muss nämlich beweisen, dass die Verspätung auf einem solchen Umstand beruht. In der Praxis heißt das, dass das erkennende deutsche Gericht zur Schadenersatzzahlung verurteilen muss, wenn es vom Grund für die Verspätung nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überzeugt ist.

Sollte es der Fluglinie vor dem deutschen Gericht aber gelingen genau das zu beweisen, geht der Fluggast leer aus. Ein solches Teil auf der Landebahn ist nämlich nicht normal. Auch kann eine Fluglinie eine Landebahn nicht selbst absuchen oder reinigen lassen, jedes Mal bevor eines ihrer Flugzeuge reinkommt oder rausgeht. Dass der Grund für die Verspätung außergewöhnlich und nicht beherrschbar ist sind die Kriterien für einen Ausschluss der eigentlich gegebenen Ersatzpflicht.

Der EuGH hat aber noch auf eine weitere Voraussetzung hingewiesen. Er entlässt eine Airline nur dann aus ihrer Verantwortung, wenn Sie auch nachweist, dass Sie alles ihr Mögliche getan hat, um eine Verspätung trotz des auslösenden Umstandes zu vermeiden. Nur also, wenn die Fluggesellschaft auf den Reifenplatzer nicht besser hätte reagieren können, sieht der Gast kein Geld.

Einfach zurücklehnen weil das was schiefgelaufen ist wofür man nichts kann is also nich.

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