Schadenersatzanspruch gegen Unfallgegner wegen Höherstufung?
Nach einem Unfall will die Versicherung mehr Geld. Gibt es also einen Schadenersatzanspruch gegen Unfallgegner wegen Höherstufung?
Das Problem:
Kommt es zu einem Verkehrsunfall kann man an zwei Versicherungen denken. Zunächst ist da die eigene Versicherung, wenn es sich um eine Kaskoversicherung handelt. Zum anderen ist da natürlich die Versicherung des Unfallgegners.
Wenn die eigene Versicherung zahlt, dann kann sie mit einer Höherstufung reagieren. Dann steigen die eigenen Versicherungsbeiträge. Im vorliegenden Fall ist die verunfallte Fahrerin so vorgegangen. Danach hatte sich die gegnerische Versicherung an die Frau gewandt. Sie hatte den Fall geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass ihr Versicherungsnehmer den Unfall voll alleine verschuldet hatte.
Die Fahrerin teilte der gegnerischen Versicherung mit, dass sie den Schaden bereits von der eigenen Versicherung ersetzt bekommen hatte. Sie wollte nun nur noch Ersatz für die unfallbedingt gestiegenen Beiträge. Diese aber wollte die gegnerische Versicherung nicht übernehmen, so dass es zum Rechtsstreit kam.
Das Urteil:
Es wurde vom Amtsgericht Ansbach gefällt das die Klage abgewiesen hat. Die Sache ging in die Berufung, wo das Urteil vom Landgericht Ansbach am 24.11.2017 zum Aktenzeichen 4 C 987/17 bestätigt wurde.
Grundsätzlich hat ein Geschädigter Anspruch auf Ausgleich aller Schäden, die ihm durch das rechtswidrige Verhalten eines anderen entstanden sind. Dazu gehören auch die Kosten einer Höherstufung bei der eigenen KFZ -Versicherung.
Allerdings treffen auch einen Geschädigten Pflichten. Er muss sich im Nachgang zum schädigenden Ereignis so verhalten, dass der Schaden nicht größer wird als es sein muss. Dabei muss er alles unternehmen was ihm zumutbar ist. Vor Gericht ist häufig die Frage zu beantworten, was noch zumutbar ist, und was nicht.
In einem Fall wie diesem ist es dem Geschädigten nach Ansicht des LG Ansbach zumutbar, abzuwarten, ob die Versicherung des Unfallgegners den Schaden übernimmt.