OLG Bamberg: Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

In einem vor dem Oberlandesgericht Bamberg anhängigen Rechtsstreit hat das Gericht die Praxis einer Rechtsschutzversicherung verworfen von einem Versicherten bei weiteren Schadensfällen einen höheren Eigenbeitrag zu erheben, wenn dieser im aktuellen Fall nicht den von der Versicherung gewünschten Rechtsanwalt beauftragt sondern sich seinen Anwalt frei aussucht.

Die Wahl des Rechtsanwalts ist immer auch eine Wahl der Person des eigenen Vertrauens. Das rein monetäre Interesse des Rechtsschutzversicherers an der Beauftragung eines Anwalts mit dem er unter Umständen eine Vergütungsvereinbarung geschlossen hat, hat hinter dem Interesse des Versicherungsnehmers an der Beauftragung des Anwalts bei dem er sich bestmöglich aufgehoben fühlt zurückzutreten.

Das Verfahren des OLG Bamberg trägt das Aktenzeichen

3 U 236/11