Nicht jedes ungewohnte Motorengeräusch ist ein Sachmangel
Nicht jedes ungewohnte Motorengeräusch ist ein Sachmangel. Ein leises Geräusch das nur ab und an auftaucht reicht nicht aus.
Der Fall:
Im Herbst 2011 blätterte ein Mann ein einem Autohaus für einen Audi Q3, 2,0 TDI quattro ungefähr € 40.200,00 auf den Tisch. Da das nicht wenig Geld ist, ist man als Käufer vielleicht besonders kritisch und hört ganz genau hin. Deshalb fiel dem Käufer irgendwann auch auf, dass der Motor seines neuen Wagens manchmal komische Geräusche von sich gibt. Die traten immer dann auf, wenn er mit circa 70 bis 80 km/h im siebten Gang fuhr und schneller wurde.
Wegen dieses Geräusches brachte er das Fahrzeug ungefähr ein Jahr später zurück zum Händler. Der konnte aber keinen Fehler entdecken und wollte wohl in der Sache nichts weiter unternehmen. Deswegen ging der Käufer zu einem Anwalt. Der Anwalt schrieb das Autohaus an und forderte es auf den Fehler zu beheben. Auch das hat das Autohaus aber nicht überzeugt und es antwortete dem Anwalt, dass es nichts machen werde.
Der Käufer zog daraufhin vor Gericht. Allerdings verklagte er das Autohaus nicht gleich, sondern beantragte ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren. Dabei beauftragt das Gericht einen Sachverständigen damit die tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers zu klären. Rechtliche Fragen bleiben außer Betracht.
Der Sachverständige untersuchte also das Auto. Auch er hörte das Geräusch. Allerdings konnte er keine Ursache finden. Das Geräusch erinnerte ihn an einen Getriebeschaden, den er aber ausschließen konnte. Allerdings meinte er das Geräusch sei so schlecht zu hören, dass es jemandem, der nicht genau darauf achte gar nicht auffallen würde.
Für den Käufer war damit klar, dass das das Auto einen Mangel hatte. Das sah das Autohaus aber anders. So kam es doch noch zur Klage.
Die Entscheidung:
Für den Streit war das Landgericht Münster zuständig, wo er das Aktenzeichen 015 O 152/15 bekam. Es hat die Klage abgewiesen. Dabei war es zwar der Meinung, dass ein komisches Geräusch an sich schon ein Mangel sein könne. Dies schon deshalb, weil ein möglicher Käufer bei einer Probefahrt das Geräusch hören würde und dann der Eigentümer für das Auto dann nicht mehr so viel Geld bekäme.
Dafür aber muss das Geräusch ausreichend häufig und laut sein. Das war hier aber nicht der Fall.