Muss Mieter Verwaltungskostenpauschale zahlen?

Muss Mieter Verwaltungskostenpauschale zahlen? Unter bestimmten Umständen schon.

Der Fall:

Im Jahr 2015 zog ein Mieter ein seine neue Wohnung in Berlin ein. Er hatte einen Mietvertrag unterschrieben in dem stand, dass er seinem Vermieter eine Verwaltungskostenpauschale zahlen solle. Das hat er zunächst auch getan und so in eineinhalb Jahren etwa € 600,00 berappt.

Irgendwie, wie wissen wir nicht, war er dann aber der Meinung die Abgabe gar nicht zahlen zu müssen. Daher stellte er die Zahlung ein. Aber nicht nur das. Aus seiner Sicht hatte er seinem Vermieter ja quasi € 600,00 geschenkt, ohne das tun zu wollen.

Leistet man an jemanden etwas weil man meinte ihm das geben zu müssen, ohne hierzu in Wirklichkeit verpflichtet zu sein, dann kann man das unter Umständen zurückfordern. Genau das hat der denn auch getan.

Der Vermieter war von dieser Idee wenig angetan, wie man sich vorstellen kann. Deshalb zahlte er seinem Mieter auch keinen Cent zurück. Der aber beharrte auf der Zahlung und wollte sie durch die Anrufung der Gerichte erzwingen.

Die Entscheidung:

Nachdem das Amtsgericht die Klage abgewiesen hatte, zog der Mieter vor das Landgericht. Hier hatte dann der Vermieter das Nachsehen. Damit war dann der Vermieter nicht zufrieden. Da die Voraussetzungen für eine Revision zum Bundesgerichtshof gegeben waren, zog er denn auch dorthin. Vor dem BGH wurde die Sache unter dem Aktenzeichen VIII ZR 254/17 behandelt und auch hier setzte sich der Mieter durch.

Das Problem des Vermieters war es, dass er die von ihm vorgegebene Regelung im Vertrag so formuliert hat, dass die Pauschale als Teil der Nebenkosten aufgefasst werden musste. Sie sollte nicht Teil der eigentlichen Miete sein, also der Zahlungen, die der Mieter dafür leistet in den Räumen Wohnen zu dürfen, sondern Ausgleich für Mehrkosten, die daraus entstehen, dass, vereinfacht gesagt, die Wohnung bewohnt wird.

Diese Nebenkosten können aber nicht nach Belieben auf den Mieter abgewälzt werden. Mit welchen Nebenkosten das geht regelt der Gesetzgeber und die Verwaltungskosten gehören eben nicht dazu.

Kontaktieren Sie uns

Zum Urteil