Muss man seinem Chef die private Handynummer geben?

Wie weit kann der Boss ins Privatleben funken – Muss man seinem Chef die private Handynummer geben?

Der Fall:

Im hier vorliegenden Fall geht es um die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung im Notfall. Dieses Thema ist für alle sehr wichtig. Um in einer Krisensituation schnell reagieren zu können hat ein öffentlicher Arbeitgeber in Thüringen daher ein System zur schnellen Aktivierung seiner Leute unterhalten. Es gab eine Rufbereitschaft in die er seine Mitarbeiter jeweils einteilte und für die sie Extrageld bekamen.

Zum Aufgabenbereich des Arbeitnehmers gehörten dabei kritische Lagen bei gefährlichen und leicht übertragbaren Krankheiten und bei Angriffen mit biologischen Waffen. Da kann man verstehen, dass der Arbeitgeber ein Interesse daran hat seine Leute sicher erreichen zu können. Damals war alles in Ordnung.

Er hat dann aber sein Alarmierungssystem geändert. In diesem Rahmen hat er von seinen Mitarbeitern verlangt ihre privaten Handynummern bekannt zu geben. Nun aber war jeder erreichbar und das immer. Und auch noch umsonst.

Der Arbeitnehmer aber wollte nicht sein gesamtes Privatleben dem Job opfern. Er rückte seine Nummer daher nicht raus. Der Arbeitgeber reagierte mit einer Abmahnung. Gegen die erhob der Arbeitnehmer dann Klage. Also: Muss man seinem Chef die private Handynummer geben?

Das Urteil:

Ein Arbeitsgericht das sich mit der Sache beschäftigt hatte, wies die Klage ab. Unter dem Aktenzeichen 6 Sa 442/17 musste sich dann das Landesarbeitsgericht Thüringen die Angelegenheit ansehen. Das LAG hat die beiderseitigen Interessen abgewogen und kam zu dem Ergebnis, dass die zwangsweise Herausgabe der Handynummer ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Dafür braucht man eine gute Begründung. Eine solche aber hatte der Dienstherr nicht. Der Eingriff ist nicht gerechtfertigt. Die Frage muss man seinem Chef die private Handynummer geben ist damit mit Nein beantwortet.

Wenn Sie sich für die Einzelheiten der Begründung interessieren, folgen Sie bitten dem unten stehen link. Eine Darstellung an dieser Stelle würde den Rahmen sprengen.

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Zum Urteil: