Mündlicher Arbeitsvertrag?

Viele glauben einen Arbeitsvertrag müsse man schriftlich schließen. Vermutlich resultiert dieser Irrtum daraus, dass dies für eine Kündigung tatsächlich gilt.

Die Notwendigkeit einer schriftlichen Kündigung steht im Gesetz. Eine Vorschrift die eine bestimmte Form eines Arbeitsvertrages vorsieht, gibt es aber nicht.

Ein Arbeitsvertrag kann also mündlich geschlossen werden.

Das gilt selbst dann, wenn ein Tarifvertrag die Schriftform vorsieht.