Mögliche Gesundheitsgefährung durch Mietsache.

Mögliche Gesundheitsgefährdung durch Mietsache. Begründete Besorgnis einer Erkrankung reicht aus. Kein Nachweis nötig.

 

Der Fall:

In einer vermieteten Wohnung hat man Legionellen gefunden. Die Belastung war höher als üblich. Diese Keime befinden sich immer im Trinkwasser, was aber kein Problem ist, solange es nicht zu viele werden. In unserem Fall stellte ein Labor aber fest, das in den Proben so viele Erreger waren, dass man diese in die Risikoklassen 4 bis 6 einteilen musste. Die Risikoklasse 4 wird als „signifikant“ beschrieben, die Risikoklasse 6 als „hoch“. Trotz dieser Beschreibungen aber ist eine Gesundheitsgefährdung hier noch nicht mit Sicherheit gegeben.

Der betroffenen Mieterin reichte es aber aus um ihre Miete reduzieren zu wollen. Offenbar konnte sie sich mit Ihrem Vermieter aber nicht einigen, denn irgendwann erhob sie Klage gegen diesen. Dabei beantragte sie, dass das Gericht bitte feststellen möge, dass Sie berechtigt ist ihre Miete um 10% zu kürzen.

Die Entscheidung:

Vor dem Amtsgericht scheiterte sie mit ihrer Klage. Nach Ansicht des Amtsrichters ist eine Mietminderung nur dann begründet, wenn eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch den Zustand der Mietsache nachgewiesen werden kann. Um herauszufinden, ob das der Fall ist hat das Amtsgericht einen Sachverständigen mit der Prüfung beauftragt. Der war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gefährdung der Gesundheit der Klägerin bei der Menge an Legionellen nicht mit Sicherheit angenommen werden kann.

Das Landgericht Berlin musste sich aufgrund der Berufung der Mieterin danach mit der Sache beschäftigen. Es tat dies unter dem Aktenzeichen 12 C 183/16. Hier gewann die Mieterin.

Das Landgericht akzeptierte dabei die Ergebnisse des Sachverständigen. Es sah aber bereits in der Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung einen Mangel. Als Mieter bezahlt man seine Miete um ein Heim zu haben. Der Vermieter ist daher verpflichtet Räume zur Verfügung zu stellen in denen der Mieter leben kann ohne Angst haben zu müssen wegen der Nutzung dieser Räume zu erkranken. Ist die Legionellenbelastung daher so groß, dass man stets ein schlechtes Gefühl haben kann rechtfertigt bereits dies eine Minderung.

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