Mit Vollkaskoversicherung voll versichert?

Wer sein Fahrzeug vollkasko versichert möchte umfangreichen Schutz. Hier aber stellt sich die Frage ist man mit Vollkaskoversicherung voll versichert?

Der Fall:

Hoffentlich war es zumindest bis zu dem Unfall mit einem Wohnmobil auf den kanarischen Inseln eine schöne Reise. Danach dürfte die Freude nämlich stark nachgelassen haben. Dabei kann man dem Fahrer juristisch gar keinen Vorwurf machen. Er hatte sich nämlich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten als er über eine Bodenschwelle fuhr.

Trotzdem muss das einen mächtigen Rums gegeben haben. Immerhin war das Fahrzeug danach um € 16.000,00 weniger Wert als vor dem Hupser.

„Wofür aber hat man eine Vollkaskoversicherung“ mag sich der Halter gedacht haben und forderte diese auf den Schaden zu übernehmen. Die aber lehnte ab: „Mit Vollkaskoversicherung voll versichert? Mit Nichten.“

Das Urteil:

Das Landgericht gab der Versicherung auch Recht. Da es in die nächste Instanz ging musste das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden was es unter dem Az. 8 U 934/16 auch getan hat.

Grundlage der Entscheidung waren die AKB 2012. Das sind die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung in der im Jahre 2012 geschriebenen Fassung. Diese Bedingungen werden vom Branchenverband erarbeitet und von den Versicherungen meist so angewendet. Die Entscheidung hat auch heute noch Bedeutung.

Das OLG stellte zunächst fest, dass auch eine Vollkaskoversicherung nur dann eintritt, wenn ein Schaden durch ein unvorhersehbares oder außergewöhnliches Ereignis entstanden ist. Ansonsten handelt es sich um einen „nicht versicherten Betriebsvorgang“. So nennt man das im Juristendeutsch.

Ob es ein außergewöhnliches Ereignis ist, wenn jemand nicht zu schnell fährt kann dahingestellt bleiben. Das dann gewöhnliche Verhalten des zu schnellen Fahrens hätte den Schaden nämlich vergrößert.

Das Gericht ging jedenfalls davon aus, dass das Ereignis das zum Schaden führte nicht außergewöhnlich oder unvorhersehbar war. Der Versicherte hat eine Bodenschwelle überfahren, die dazu bestimmt war.

Die Frage, ob der Fahrer den Schaden schuldhaft verursacht hat, etwa weil der Wein zu gut gewesen war oder er geschlafen hatte, ist nicht entscheidend.

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