Mietminderung ist möglich auch wenn Mieter gar nicht zu Hause ist.

Mietminderung ist möglich auch wenn Mieter gar nicht zu Hause ist. Er erwirbt die Möglichkeit auf ungestörte Nutzung.

Der Fall:

Eine Wohnung in Berlin war vermietet. Die Vermieterin nahm Geld in die Hand um das Haus, und somit auch die Wohnung dieses Mieters, zu modernisieren. Die Arbeiten dauerten recht lange. Sie zogen sich über drei Monate von September 2016 bis November 2016 hin.

Für diese Zeit war das Wohnen dort so schwierig, dass eine Mietminderung auf null angebracht war. Der Mieter hat das denn auch gemacht und alle Zahlungen an seine Vermieterin eingestellt. Allerdings war er während der Umbauzeit lange im Urlaub und gar nicht in Berlin. Er wollte die Wohnung also gar nicht nutzen. Die Verminderung des Wohnwertes hat ihn daher gar nicht betroffen.

Die Vermieterin wollte die Minderung daher nicht akzeptieren. Für sie schuldete der Mieter den gesamten Mietzins. Da er diesen für drei Monate nicht gezahlt hatte, kündigte sie dem Mieter. Wenn ein Mieter für einen so langen Zeitraum die Miete in Höhe zweier Monatsmieten nicht entrichtet, kann der Vermieter ihn außerordentlich kündigen. Das heißt er kann seinen Mieter ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung schmeißen lassen.

Der Mieter wollte aber nicht ausziehen. Er blieb daher einfach in der Wohnung drin. Die Vermieterin zog daraufhin vor das Amtsgericht und beantragte den Mieter dazu zu verurteilen die Wohnung zu räumen und an die Vermieterin herauszugeben.

Die Entscheidung:

Nach der Entscheidung des zunächst zuständigen Amtsgerichts Berlin war der Rechtsstreit noch nicht beendet. Er setzte sich vor dem Landgericht Berlin fort. Dort wurde die Angelegenheit unter dem Aktenzeichen 65 S 45/18 geführt. Es war der Meinung eine Mietminderung ist möglich auch wenn Mieter gar nicht zu Hause ist, wies die Räumungsklage also ab.

Das Landgericht Berlin hielt die Kündigung für unwirksam. Sie hätte nur Bestand haben können, wenn der Mieter seine Miete nicht bezahlt hätte. Dafür aber hätte er verpflichtet sein müssen sie zu bezahlen. Mit dem Mietvertrag erkauft sich der Mieter die Möglichkeit die Wohnung zu nutzen. Das heißt das Recht über die Nutzung frei zu entscheiden, ohne mittelbare Folgen einer solchen Entscheidung bedenken zu müssen. Diese Möglichkeit war aufgrund der fehlenden Nutzbarkeit der Wohnung aber nicht gegeben.

Kontaktieren Sie uns