Muss Hersteller des Rohbaus die Statik prüfen?

Ein Neubau war nicht standfest. Die Frage war wer dafür gerade zu stehen hatte. Muss Hersteller des Rohbaus die Statik prüfen?

Das Problem:

Ein Häuslebauer hat sich die Arbeit, die damit verbunden ist, so klein wie möglich halten wollen. Er beauftragte daher einen Generalunternehmer, der wiederum einem Subunternehmer den Auftrag gab den Rohbau zu errichten. Dieser Generalunternehmer übergab dem Rohunternehmer eine Statikberechnung. Diese legte das Rohbauunternehmen zu Grunde und führte die Arbeiten dementsprechend aus. Nach Abnahme durch den Bauherren traten aber Risse auf, die über die üblichen Setzrisse im Putz wohl hinausgingen. Sie waren so massiv, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung nicht beglich. Der Generalunter musste mit Blick auf dieses Massivität eingestehen, dass etwas schiefgelaufen war. Er akzeptierte daher die Minderung durch den Bauherren.

Allerdings wollte er auf dem Schaden nicht sitzen bleiben. Er wollte ihn vom Rohbauunternehmen ersetzt haben und behielt seinerseits von der Zahlung an diesen einen Teil ein. Dagegen klagte das Rohbauunternehmen.

Die Entscheidung:

Mit der Sache befasst war das Landgericht Hamburg. Es führte das Verfahren unter dem Aktenzeichen 412 HKO 10/14. Es gab der Klage statt, so dass der Generalunternehmer die verbleibenden € 7.700,00 an den Rohbauunternehmer zahlen muss. Der Mangel in der Statik war nicht so groß, dass ein Rohbauunternehmen diesen erkennen musste. Immerhin beschäftigen diese Handwerker keine eigenen Statiker, die die Arbeit ihrer Kollegen überprüfen könnten. Daher haften sie für Fehler in der Statik nur dann mit, wenn diese so eindeutig sind, dass es auch einem erfahrenen Laien überdeutlich werden muss, dass da was nicht stimmen kann.

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