Lohn bei Erkrankung während Krankheit?

Bei Krankheit gibt es Entgeldfortzahlung. Gibt es Lohn bei Erkrankung während Krankheit, wenn sich zwei Krankheiten überschneiden?

Das Problem:

Wird ein Arbeitnehmer krank bekommt er für sechs Wochen sein Gehalt weiter bezahlt. Das soll den Arbeitnehmer vor krankheitsbedingtem Einkommensverlust schützen. Es nimmt das Risiko ab von einem Tag auf den anderen ohne Einkommen da zu stehen. Den Arbeitgeber schützt es  davor, dass er zu lange bezahlen muss ohne die Arbeitsleistung zu erhalten was auf Dauer den Bestand des Betriebes und damit sein Einkommen und das der Kollegen gefährden würde.

Was aber passiert, wenn der Arbeitnehmer an etwas Neuem erkrankt bevor er die Arbeit wieder aufnehmen konnte? Gibt es also Lohn bei Erkrankung während Krankheit? Es kann ja mal sein, dass die zweite Krankheit am letzten Tag der Lohnfortzahlung aufgrund der ersten Erkrankung auftritt. Verweigert man dann die Entgeldfortzahlung fällt das Gehalt doch einem Tag auf den anderen weg. Das spricht für eine Fortführung. Dagegen spricht natürlich, dass man den Arbeitgeber vor endlosen Belastungen schützen muss. Gibt es also Lohn bei Erkrankung während Krankheit?

Das Urteil:

Die Juristerei hat für dieses Problem den Begriff des „einheitlichen Verhinderungsfalles“ geprägt. Ein neuer Anspruch auf Entgeldfortzahlung entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer zwischen den beiden Erkrankungen gesund gewesen war. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 auch nicht geändert. Es hat aber deutlich gemacht, dass der Arbeitnehmer für die zwischenzeitliche Genesung beweisbelastet ist.

In dem Fall war nämlich gar nicht klar, ob zwischenzeitlich Genesung eingetreten war. Die Medizin ist halt nicht immer eine exakte Wissenschaft. Man kann hier halt nicht alles durch Messen oder Wiegen zweielsfrei bestimmen. So konnte der klagende Arbeitnehmer das Gericht nicht von seiner zwischenzeitlichen Gesundung überzeugen.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass dies zu Lasten des Arbeitnehmers geht. Der Arbeitnehmer musste daher ohne weiteres  Gehalt auskommen.

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Zum Urteil auf den Seiten des Bundesarbeitsgerichts.