Kündigung wegen Kinderlärm.

Kündigung wegen Kinderlärm. Lärm von Kindern ist privilegiert. Das aber ist kein absoluter Kündigungsausschluss.

 

Der Fall:

In einem Berliner Mehrfamilienhaus ging es hoch her. Eine der Mietparteien hatte mehrere Kinder und die waren laut. Nun haben alle Kinder einen hohen Drang nach Bewegung und dazu sich auszuleben. Da wird getobt und gelacht, gestritten und gestampft. Dass all das nicht leise geht ist auch klar.

Im vorliegenden Fall haben die anderen Bewohner des Hauses normales Kindertreiben auch hingenommen. Vielleicht hatten sie ja auch selbst Nachwuchs und wussten wie hoch es da hergehen kann. Bei einer Familie aber übertrieben es die Kinder nach Ansicht der anderen Hausbewohner deutlich. Sie fingen an ein Lärmtagebuch zu führen. Dort notierten sie wann das was die Kleinen zu den allgemeinen Ruhezeiten trieben besonders belastend war.

So entstand über ein halbes Jahr hinweg eine Dokumentation immer wiederkehrender Lärmereignisse nach 22:00 Uhr. Dabei führten die anderen Bewohner nur die Fälle auf in denen es sich um unfreundliche Laute handelte, also Gebrüll, Streit, Türenknallen und Geschrei.

Schon das kam aber so oft vor, dass der Vermieter eine Abmahnung schrieb. Er forderte die Mieter also auf künftig nach Eintritt der nächtlichen Ruhe auch wirklich ruhig zu sein  und kündigte an andernfalls den Vertrag zu beenden. Die Mieter aber ließen sich davon nicht beeindrucken, oder sie hatten einfach ihre Kinder nicht im Griff. Jedenfalls ging es munter weiter wie vorher. Auch weitere Abmahnungen halfen nicht. Der Vermieter griff daher zum letzten Mittel und kündigte den Mietvertrag außerordentlich, hilfsweise ordentlich.

Die Mieter waren darüber nicht erfreut. Sie meinten, dass es doch so schlimm nicht sei und erkannten die Kündigung nicht an. So klagte der Vermieter auf Räumung der Wohnung.

Die Entscheidung:

In zweiter Instanz hatte das Landgericht Berlin darüber zu entscheiden. Es bearbeitete den Streit unter dem Aktenzeichen 65 S 104/21.

Wie das Amtsgericht auch gab das LG dem Vermieter recht. Es gibt zwar eine Privilegierung von Kinderlärm. Die dürfen mehr als Erwachsene. Die Kündigung wegen Kinderlärm war trotzdem in Ordnung, weil sich der Vorwurf hier eigentlich gegen die Eltern richtete, die nicht dafür sorgten, dass wenigstens diese erweiterten Belastungsgrenzen eingehalten wurden.

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Beitrag erstellt von RA Sebastian Krieger