Kein Urlaubsanspruch in Freistellungsphase

Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch in Freistellungsphase. Arbeitnehmer ist ja schon freigestellt.

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer hatte vor ein paar Jahre vor Erreichung des Rentenalters in den Ruhestand zu gehen. Deswegen vereinbarte er mit seinem Arbeitgeber Altersteilzeit, reduzierte also seine Arbeitszeit.

Die Reduktion muss aber nicht gleichmäßig auf die verbleibende Zeit bis zur Verrentung verteilt werden. Ein Arbeitnehmer muss also nicht jeden Arbeitstag für beispielsweise nur noch vier Stunden in den Betrieb, oder jede Woche für nur noch zweieinhalb Tage. Wenn der Arbeitgeber mitmacht, oder mitmachen muss, dann kann man auch jeden Tag voll arbeiten und sich dann früher ganz verabschieden. Man baut dann in der Zeit in der man voll arbeitet aber weniger verdient eine Rücklage auf, die man dann als Block abruft. Das bezeichnet man dann als Altersteilzeit im Blockmodell.

Unserem Fall lag so eine Vereinbarung zu Grunde. Die Arbeitsphase endete am 31.03.2016. Ab dem 01.04.2016 erfreute sich der Arbeitnehmer an der neugewonnen Freiheit.

Zugleich war er aber noch bei seinem Arbeitgeber angestellt. Als Angestellter aber hat man doch Anspruch auf Urlaub. In den ersten drei Monaten 2016, also während er noch malochen musste, hatte er nur acht Tage Urlaub gehabt. Als er ciao gesagt hatte, waren daher noch 22 Tage Urlaubsanspruch übrig. Da er eh nicht mehr arbeiten ging, konnte er die aber nicht mehr nehmen.

Trotzdem wollte er  auf den Urlaub nicht verzichten und verlangte von seinem Chef eine finanzielle Abgeltung. Der aber hatte keine Lust und ließ sich daher verklagen.

Die Entscheidung:

Vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht hatte der Chef auch Erfolg. Sie wiesen die Klagen ab. Der Mitarbeiter aber war damit nicht zufrieden und trug die Sache nach Erfurt zum Bundesarbeitsgericht. Auch dort aber gewann der Arbeitgeber.

Das Bundesurlaubsgesetz berechnet den Urlaubsanspruch nach den Arbeitstagen. Es geht dabei von einer Sechstagewoche aus. Arbeitet jemand nur die Hälfte, bekommt er nur die Hälfte. Arbeitet jemand gar nicht…

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