Heilig´s Blechle – Was muss ein Dach bei Sturm aushalten?
Die Häufigkeit von Stürmen und auch Windgeschwindigkeiten nehmen zu. Dies zerrt auch an unseren Dächern. So kann es vorkommen, dass sich Teile lösen. Dabei kann so einigens passieren. Daher stellt sich die Frage: Was muss ein Dach bei Sturm aushalten?
Der Fall:
Hier beschädigte– zugegebenermaßen – kein Blech sondern ein Dachziegel, ein Auto, doch kam der Ziegel immerhin von einem Kirchendach in Schwaben. Bei einem Sturm, der mit bis zu 100 km/h unterwegs war, was Windstärke 13 entspricht, verabschiedete sich der Dachziegel von seinem Dach und fiel auf ein Auto. Dort verursachte er einen Schaden von über € 6.600,00.
Die Versicherung des Fahrzeughalters kam für den Schaden zunächst auf, wollte ihn aber letztendlich nicht tragen. Sie verlangte ihn von der Kirche ersetzt zu erhalten und versuchte das, nach Weigerung, gerichtlich durchzusetzen. Für das Gericht stellte sich daher die Frage „Was muss ein Dach bei Sturm aushalten?“
Das Urteil:
Das Landgericht hat der Klägerin den Anspruch auch zugestanden. Die Kirche aber hat das nicht akzeptiert und die Sache dem Oberlandesgericht Stuttgart vorgelegt. Dort bekam sie das Aktenzeichen 4 U 97/16. Das OLG hat die Sache aber so entschieden, wie es schon in der ersten Instanz geendet hatte.
Entscheidend war die Frage, ob ein Sturm mit Stärke 10 ein Ereignis ist, auf das sich Grundstücksinhaber einstellen müssen. Wenn nämlich nicht, dann ist der Absturz eines Dachziegels so ungewöhnlich, dass man dem Gebäudeinhaber nicht mehr auferlegen kann, sein Dach dagegen zu sichern. Was muss ein Dach bei Sturm aushalten?
Das OLG ist aber der Meinung, dass, wenn ein Dach sich aufgrund eines Sturmes mit bis zu Windstärke 13 beginnt zu zerlegen das allein schon dafür spricht, dass es entweder nicht richtig gebaut oder nicht richtig in Schuss gehalten ist.
Das ist für das Gericht ein sogenannter Anscheinsbeweis. Ein Anscheinsbeweis ist gegeben, wenn ein Gericht allein aufgrund der Umstände des Falles einen bestimmten Geschehensablauf annimmt, ohne dass dieser Geschehensablauf selbst bewiesen werden muss. Es geht hier also um Fälle bei dem ein Zustand nur auf eine Art und Weise entstanden sein kann.
Zwar kann derjenige zu dessen Lasten der Anscheinsbeweis wirkt vortragen und beweisen, dass hier was ganz außergewöhnliches passiert ist, doch ist das der Kirche wohl nicht gelungen.