Haftung der Eltern für Brand durch Kleinkind
Eine kleine Unaufmerksamkeit der Mutter hat hier zu einem großen Schaden geführt. Was gilt zur Haftung der Eltern für Brand durch Kleinkind?
Der Fall:
Eine Mama besuchte mit ihrem Kind von einem Jahr und acht Monaten die Oma. Nach einer Weile entschieden sich beide mit dem Kind auf einen Spielplatz zu gehen. Daher zogen sie sich und die Kleine im Gang der Wohnung an. Das Kind verschwand dann kurz in die Küche aus der sie mit ihrem Lieblingsspielzeug kurz darauf zurückkam. Danach ging es los auf den Spielplatz.
Was weder Mama noch Oma bemerkt hatten war, dass das Kind nicht nur das Spielzeug geholt, sondern im Herd auch ein neues Spielzeug gefunden hat. Dummerweise lag auf dem Herd was Brennbares wodurch ein Feuer mit ungefähr € 9.700,00 Schaden entstand. Zwar war die Oma versichert, so dass der Schaden erstmal bezahlt wurde. Die Versicherung nahm aber die Mama in Regress, weil sie das Kind nicht in die Küche begleitet hat und weil sie danach die Küche nicht nochmal kontrolliert hat.
Daher geht es heute um die Haftung der Eltern für Brand durch Kleinkind.
Das Urteil:
Es wurde gefällt vom Landgericht Heidelberg. Dort wurde der Fall unter dem Zeichen 3 O 229/16 bearbeitet. Das Gericht musste einschätzen, ob das Verhalten der Mutter eine Verletzung der Aufsichtspflicht über ein Kind in dem Alter darstellt, oder nicht. Diese Frage ist kann nicht durch präzise Feststellungen entschieden werden.
In der Gesamtschau war das Gericht der Meinung, dass man ein Kind von einem Jahr und acht Monaten gerade in einer abgeschlossenen Wohnung nicht in jeder Sekunde im Auge behalten muss. Das kurze Verschwinden in der Küche musste die Alarmglocken nicht klingeln lassen. Dass ein Kind sich sein Lieblingsspielzeug holt ist normal. Es reicht aus zu wissen wo das Kind ist oder zumindest sicherzustellen, dass man den Aufenthaltsort schnell feststellen kann. Auch reicht eine Kontrolle über die Ohren aus. Die Augen können woanders sein.
Schließlich musste die Mutter nicht nochmal die Küche kontrollieren. Der Besuch des Kindes war so kurz, dass die Erwachsenen davon ausgehen konnten, dass es nur das Spielzeug holen gegangen war.