Grunderwerbsteuer bei Beendigung einer Erbengemeinschaft

Grunderwerbsteuer bei Beendigung einer Erbengemeinschaft? Entstehung und Ende der Gemeinschaft sind ein Vorgang.

 

Der Fall:

Ein Ehepaar hatte zwei Töchter. Der Ehemann war Alleineigentümer eines Grundstücks. Als er verstarb, erbten seine Ehefrau und die beiden gemeinsamen Kinder. Die Ehefrau wurde Erbin der Hälfte. Die andere Hälfte ging an die Kinder, jeweils wieder zur Hälfte. Es entstand eine Erbengemeinschaft an der die Ehefrau 50% hatte und die beiden Töchter je 25%.

So blieb es zunächst. Die Gemeinschaft nach dem Ehemann und Vater haben die drei also nicht aufgelöst. Dann verstarb auch die Witwe. Auch sie hinterließ ihr Vermögen ihren Liebsten. Nach Versterben ihres Mannes waren dies die beiden Töchter.

Ab diesem Zeitpunkt gehörte den Schwestern wirtschaftlich je die Hälfte am Grundstück. Juristisch war es etwas verschachtelter. Da gehörte die eine Hälfte der Erbengemeinschaft nach dem Vater. Die andere Hälfte gehörte der Erbengemeinschaft nach der Mutter.

An der Gemeinschaft nach dem Vater hatten die Schwestern zunächst jede einen Anteil von einem Viertel. Mit dem Tod der Mutter schied diese aus der Gemeinschaft aus. Ihr Anteil von 50% wuchs den Schwestern zu gleichen Teilen an. So nennt man einen solchen Vorgang. Ab da hatten beide einen hälftigen Anteil an dieser Gemeinschaft.

An der anderen Erbengemeinschaft, der nach der Mutter, hatten beide Schwestern auch einen Anteil von je der Hälfte. Das Grundstück gehörte also zwei Gemeinschaften je zur Hälfte an denen zwei Schwester je zur Hälfte beteiligt waren.

Wenn Sie nun den Eindruck haben, dass das unnötig kompliziert ist, dann haben Sie wohl recht. Diesen Zustand wollten die Schwestern beenden und schlossen daher einen Vertrag. Demnach wurden die Gemeinschaften aufgelöst in dem jede Schwester das hälftige Eigentum aufgrund Erbschaft erhielt. In einem zweiten Schritt verkaufte die eine Schwester der anderen ihren hälftigen Anteil am Grundstück.

Hier meldete sich dann das Finanzamt. Es wollte von der neuen Alleineigentümerin die Grunderwerbsteuer haben. Hiergegen klagte sie, so dass die Gerichte die Frage nach der Grunderwerbsteuer bei Beendigung einer Erbengemeinschaft beantworten mussten.

Die Entscheidung:

Das Finanzgericht Münster führte die Sache unter dem Aktenzeichen 8 K 809/20. Es hob den Steuerbescheid auf.

Findet ein Grundstückserwerb aufgrund eines Erbfalls statt, fällt laut Gesetz keine Grunderwerbsteuer an. Dazu gehört auch ein Eigentumsübergang im Rahmen der Auflösung einer Erbengemeinschaft. Dies auch noch, wenn die Auflösung Jahrzehnte nach dem Erbfall erfolgt. Zwar hat die eine Schwester den Anteil der anderen Schwester gekauft, doch geschah dies im Zuge der Beendigung der Erbschaft. Das Finanzgericht sah einen zusammengehörenden Vorgang, der keine Grunderwerbssteuer auslöst.

Kontaktieren Sie uns