Falsche Mieterselbstauskunft allein rechtfertigt sofortige Kündigung
Falsche Mieterselbstauskunft allein rechtfertigt sofortige Kündigung. Ein Mietrückstand muss nicht entstanden sein.
Der Fall:
Den richtigen Mieter zu finden ist nicht leicht. Man kennt die Leute ja nicht die man in seine Wohnung lässt. Um sich einen Überblick über die Interessenten zu verschaffen, bietet es sich daher an ihnen einen Fragebogen vorzulegen. In solchen Mieterselbstauskünften legen Vermieter viel wert auf die Frage, ob der Interessent denn auch in der Lage wäre die geforderte Miete zu bezahlen. Daher findet sich meist die Frage, ob der Interessent Schulden hat.
Logisch in dieser Situation ist, dass ein Wohnungssuchender der Schulden hat, davon ausgehen muss die Wohnung nicht zu bekommen, wenn er seine Schulden ehrlich angibt. Da kann man es menschlich nachvollziehen, wenn es ein Betroffener bei seinen Angaben an der gewünschten Ehrlichkeit etwas mangeln lässt.
Um einen solchen Fall geht es heute. Nach der wahrheitswidrigen Angabe auf der Selbstauskunft hatte ein Interessent den Mietvertrag bekommen und ist die Wohnung eingezogen. Dabei hat er seine finanziellen Probleme mitgenommen, ohne dass der Vermieter zunächst was davon mitbekommen hätte. Die Miete und die Nebenkosten gingen jedenfalls immer pünktlich ein.
Irgendwann aber wuchsen dem Mieter die Schulden über den Kopf. Da zogen entweder er selbst oder einer der Gläubiger die Reißleine und beantragten ein Insolvenzverfahren. Hiervon bekam der Vermieter Wind. Daraufhin kündigte der den Mietvertrag außerordentlich. Er sah in der Falschangabe einen schweren Verstoß gegen den Vertrag. Der Mieter aber meinte diese Lüge habe sich erledigt. Durch die pünktliche Zahlung seiner Verpflichtungen habe diese keine Wirkung mehr. Sie sei durch sein Verhalten wirkungslos geworden. Da er nicht auszog, versuchte der Vermieter ihn durch die Gerichte rauszubekommen.
Die Entscheidung:
Das Amtsgericht entschied, dass der Mieter ausziehen müsse. Über diese Entscheidung sollte das Landgericht nochmal drüber schauen. Das zuständige LG in Lüneburg gab diesem Streit das Zeichen 6 S 1/19 und sah es wie das Amtsgericht. Eine falsche Mieterselbstauskunft allein rechtfertigt sofortige Kündigung.
Aufgrund der Falschangabe könne der Vermieter in seinen Mieter kein Vertrauen mehr habe, dass der, sollte nochmal irgendwas sein, ihm gegenüber ehrlich ist. So jemandem muss er hohe Vermögenswerte nicht anvertrauen.