Darf Vermieter jeden in die Wohnung mitnehmen?
Darf Vermieter jeden in die Wohnung mitnehmen?
Bei Streit hat man gern einen Zeugen auf seiner Seite. Aber darf Vermieter jeden in die Wohnung mitnehmen?
Der Fall:
In diesem Fall wollte ein Vermieter seine Mieter wieder loswerden. Diese gingen ihm mit einer Mängelrüge nach der anderen auf die Nerven. Er hielt die Mängel alle für vorgeschoben und fühlte sich von seinen Mietern gemobbt.
Immerhin aber wollte er sich das vermietete Haus mal anschauen. Ob er sich dabei ernsthaft um die Anliegen der Bewohner kümmern wollte können wir nicht beurteilen. Er nahm jedenfalls jemanden mit, der ihm als Zeugen dienen sollte.
Leider hatte er das mit den Mietern nicht abgesprochen. Diese sollten also jemanden in ihre Wohnung lassen, der ihnen völlig fremd war. Das aber machten die Mieter nicht mit.
Der Vermieter kündigte dann den Vertrag. Er begründete das unter anderem damit, dass ihm verwehrt worden war den anderen als Zeugen mitzunehmen. Die Mieter ließen sich davon aber nicht beeindrucken und blieben im Haus.
Der Vermieter erhob daher Klage auf Räumung. Für das Gericht war, unter anderem, entscheidend die Frage: Darf Vermieter jeden in die Wohnung mitnehmen?
Die Entscheidung:
Nachdem das Amtsgericht die Sache nicht bereinigen können, so dass sich das Landgericht Nürnberg-Fürth damit beschäftigen musste. Das hat es unter dem Aktenzeichen 7 S 8432/17 auch getan. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass der Vermieter zwar ein Interesse an der Beweissicherung bezüglich behaupteter Mängel haben kann. Allerdings haben die Mieter ein Interesse daran nur den in die Wohnung zu lassen, den sie dort haben wollen. Dieses Interesse überwiegt.
Dabei verweigert es einem Vermieter nicht Zeugen mitzunehmen. Damit diese ihrer Aufgabe aber gerecht werden können, müssen sie zu den Mängeln was sagen können. Es will daher nur Personen rein lassen, die was von der Sache verstehen.