BReg: Public Viewing bei Weltmeisterschaft 2014 auch bei Nachtspielen möglich

Mittwoch, 2. April 2014
Lärmschutz
WM-Spiele bis zum Abpfiff auch im Freien

Die Bundesregierung hat eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen im Freien beschlossen. Damit ist sogenanntes „Public Viewing“ während der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 auch für späte Spiele möglich.

Die Fußballspiele am Austragungsort Brasilien beginnen wegen der Zeitverschiebung oft erst um 22 Uhr oder später. Das führt zu Konflikten mit dem nächtlichen Lärmschutz. Da es sich bei der Fußball-WM um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, gelten – wie schon für drei vorherige Fußballwelt- und Europa-Meisterschaften – Ausnahmeregelungen.
Kommunen entscheiden über Ausnahmeregelungen

So bekommen die Zuschauer in Deutschland die Gelegenheit, in größerer Gemeinschaft mit anderen die WM-Spiele „live“ zu verfolgen. Die Ausnahmeregelungen berücksichtigen sowohl das öffentliche Interesse an den Fernsehübertragungen als auch den Mindestschutz betroffener Anwohner.

Mit der Verordnung erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, Public Viewing, also öffentliches Fußballgucken, zuzulassen. Denn die kommunalen Behörden entscheiden für jeden Fall, ob eine Ausnahme zugelassen wird. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Das wird voraussichtlich Ende Mai passieren.