Bau der Abwasserleitung muss vom Architekten überwacht werden
Bau der Abwasserleitung muss vom Architekten überwacht werden. Korrekte Ausführung kann er nicht erwarten.
Der Fall:
Eine Familie baute sich ein neues Eigenheim. Wie die meisten von uns, wussten sie wohl nicht, wie das geht. Daher holten sie sich einen Fachmann zur Seite. Sie beauftragte also einen Architekten und der sollte nicht nur das Gebäude planen, er bekam auch den Auftrag den Bau zu überwachen. Das macht für einen Bauherren ohne entsprechende Kenntnisse auch Sinn. Ohne diese würde man Pfusch am Bau meist auch dann nicht erkennen, wenn er einen Fachmann geradezu anspringt.
In unserem Fall waren die Häuslebauer mit der Arbeit ihres Architekten aber nicht zufrieden. Zumindest nicht uneingeschränkt. Grund war, dass es in der Abwasserleitung recht leicht zu Verstopfungen kam. Deshalb verlangten sie vom Architekten Schadenersatz.
Der aber wollte nicht zahlen. Er hielt sich für nicht verantwortlich. Neben anderen Punkten war er auch der Meinung den Einbau von Abwasserrohren gar nicht prüfen zu müssen.
Die Entscheidung:
Vor dem Landgericht war die Klage zum Teil erfolgreich. Der Architekt legte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein soweit es gegen ihn ausgefallen war. Daraufhin wollten auch die Kläger das Urteil nicht hinnehmen und legten Anschlussberufung ein.
Wie im gesamten Verfahren, ging es auch vor dem nun zuständigen OLG Brandenburg um mehrere Mängel. Die Akte hatte hier das Zeichen 4 U 59/15 erhalten. Da die Darstellung des gesamten Urteils den Rahmen hier sprengen würde, konzentrieren wir uns auf die Abwasserrohre.
Dabei gilt, dass ein Architekt nicht jeden Nagel und jede Schraube prüfen muss. Das kann keiner Leisten. Daher muss er nur solche Tätigkeiten der Handwerker checken, die nicht so einfach sind, dass er davon ausgehen kann, dass der betreffende Handwerker das hinkriegen muss. Auch die Frage, wie einfach entstandene Mängel behoben werden könnten, spielt hier eine Rolle.
Nach Ansicht des OLG kann man bei der Erstellung eines Abwassersystems genug falsch machen um die Prüfpflicht auszulösen. So muss das Gefälle etwa genauso stimmen wie der Durchmesser der Rohre oder die Winkel ineinanderlaufender Rohre. Auch die Tatsache, dass das System in der Wand verschwindet und nur unter sehr hohem Aufwand korrigiert werden kann, hätte den Architekten dazu bringen müssen sich das anzusehen.