ArbG Köln: Kein Fussballschauen während der Arbeitszeit
ArbG Köln, Pressemitteilung vom 28.08.2017 zum Urteil 20-Ca-7940/16 vom 28.08.2017
Mit seiner auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gerichteten Klage hatte der Kläger keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hielt die Abmahnung nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme für gerechtfertigt. Zur Urteilsbegründung führte die Kammer aus, dass nach Aussage der beiden Zeugen der Kläger jedenfalls für einen Zeitraum von 30 Sekunden ein Fußballspiel auf einem dienstlichen Computer angesehen und damit seine Arbeitsleistung während dieser Zeit nicht erbracht hat.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.