Absichtliches Löschen vieler Daten führt zu sofortiger Kündigung

Absichtliches Löschen vieler Daten führt zu sofortiger Kündigung. Das ist ein schwerer Verstoß gegen die Treuepflicht.

Der Fall:

Hier war jemand sauer.

Eine Arbeitgeberin wollte sich von einem Mitarbeiter trennen. Daher bat der Geschäftsführer den Mitarbeiter zu sich und besprach mit ihm die Möglichkeiten einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Dabei sollte der Mitarbeiter das Unternehmen zu denselben Bedingungen verlassen, zu denen er auch hätte gekündigt werden können, wenn er denn gekündigt werden konnte, also ein gesetzlicher Kündigungsgrund gegeben ist.

Der Mitarbeiter war grundsätzlich nicht abgeneigt. Allerdings wollte er mehr rausschlagen und verlangte für seine Zustimmung ein halbes Jahresgehalt. Das war es der Arbeitgeberin wiederum nicht wert und so platzte der Deal.

Der Mitarbeiter war daraufhin wohl richtig sauer. Einer Kollegin gegenüber ließ er noch am selben Tag durchblicken, dass er sich bei der Arbeitgeberin rächen werde. Allerdings tauchte er dann erstmal ab. Die Arbeitgeberin konnte ihn für zwei Tage nicht erreichen. Noch am zweiten Tag nach dem Gespräch aber löschte der Mitarbeiter alle Daten auf dem für ich eingerichteten Platz auf dem Firmenserver. Das waren immerhin 7,48 GB. Darunter sehr wichtige Dokumente.

Um rauszufinden, wie das passiert war, lud die Arbeitgeberin den Mitarbeiter zu Gespräch. Der aber meldete sich wieder nicht zurück. Es kam nur noch eine AU für den zweiten Tag nach dem gescheiterten Gespräch zur Vertragsaufhebung. Etwas später kündigte die Arbeitgeberin dann außerordentlich, hilfsweise ordentlich, wogegen beim Arbeitsgericht dann die Kündigungsschutzklage einging.

Der Arbeitnehmer sah das Löschen nicht als so tragisch an. Schließlich hatten die IT-ler im Unternehmen alle verlorenen Daten wiederherstellen können.

Die Entscheidung:

Das Arbeitsgericht bestätigte die ordentliche Kündigung. Die außerordentliche, also sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber hielt es nicht für gerechtfertigt. Es wies die Klage insoweit ab.

Der Mitarbeiter wollte weiterkämpfen und schickte die Sache um Landesarbeitsgericht. Daraufhin legte auch der Arbeitgeber Berufung ein. Vor dem LAG verlor der Arbeitnehmer dann endgültig und vollumfänglich. Das LAG sah in der Löschung einen schweren Verstoß gegen die Pflichten eines Arbeitnehmers. Dass die Daten wiederhergestellt werden konnten, half ihm nicht. Er hat das Risiko gesetzt, dass die Daten verloren sind, und allein das ist ausreichend.

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